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sts - Schmidt Tor- & Schrankensyteme
Ernst-Bihl-Str. 5
71332 Waiblingen

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Termine nach Absprache

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Sämtliche Zusicherungen, Vereinbarungen oder Absprachen, auch wenn diese mit unseren Mitarbeitern, Planbüros oder Vertretern bereits getroffen wurden, bedürfen in jedem Fall zur rechtswirksamen Gültigkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Kostenvoranschläge

Unsere Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die zum Angebot bzw. Kostenvoranschlag gehörenden Unterlagen, wie z.B. Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Auftragserteilung

Bestellungen des Kunden erfolgen grundsätzlich schriftlich und müssen nicht zwingend durch die Fa. sts - Schmidt Tor- und Schrankensysteme schriftlich bestätigt werden, da eine Auftragsbestätigung durch die Rechnung der Fa. sts - Schmidt Tor- und Schrankensysteme ersetzt wird, wenn die sofortige Ausführung der Bestellung erfolgt.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Montage, Fracht und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung sowie für normale Montagebedingungen, d.h. problemlose Einbringungsmöglichkeiten für die Liefergegenstände, fertig gestellter Raum mit Strom, Licht, Heizung und ggf. Wasser. Weiterhin keine Behinderung durch Verkauf, Warenlager, Reinigung oder Einräumarbeiten. Im Angebot bzw. Auftrag nicht ausdrücklich veranschlagte Lieferungen oder Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig werden oder die auf Verlangen des Auftraggebers durchgeführt werden sollen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. ggf. als neuer Auftrag behandelt. Werden Lieferungen oder Leistungen erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht, behalten wir uns eine Preiserhöhung für alle nach Vertragsabschluss bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere für Material, Personalkosten, Abgaben und Zinsen vor.

Diese zeitliche Einschränkung von vier Monaten entfällt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder Dauerschuldverhältnisse vorliegen.

5. Lieferung, Montage, Ausführung

Die Lieferung erfolgt stets auf eigene Gefahr des Auftraggebers, dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei Haus bzw. einschließlich Montage vereinbart ist.

Strom- und Wasseranschlüsse und evtl. Gerüste sind bauseits zu erstellen. Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine bzw. Ausführungsfristen nur insoweit verlängern, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn bzw. eine reibungslose Montagedurchführung an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. gemäß Ziffer 6 angeforderte Zahlung bei uns eingegangen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers hinsichtlich Auftragsumfang oder -ausführung müssen wir uns eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit vorbehalten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass zur Ausführung des Auftrages zusätzliche, unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden. Derartige Lieferverzögerungen haben wir somit nicht zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber zu keinerlei Ansprüchen wegen Lieferverzugs. Von Verzögerungen, die Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten beeinträchtigen, hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Andernfalls sind wir berechtigt, die fertig gestellten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zu lagern. Schafft der Auftraggeber bei von ihm zu vertretenden Verzögerungen nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist Abhilfe, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretenden Umstände, wie behördliche Verfügungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Personalausfall, Streiks, Aussperrungen, Boykott, Mangel an Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen, bei uns oder bei anderen Lieferanten, entbinden uns von der Einhaltung der Liefertermine und verlängern die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum. In derartigen Fällen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch solche Umstände die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise unmöglich, so können wir unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Dekor lassen sich nicht immer vermeiden und bleiben deswegen im Sinne des technischen Fortschritts aussen vor. 

6. Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kundendienstleistungen und Reparaturen sind jedoch grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend den ausgeführten Arbeiten oder Materialbestellungen zu verlangen. Schecks gelten erst nach Einlösen als Erfüllung. Gleiches gilt auch für Wechsel, zu deren Annahme grundsätzlich jedoch keine Verpflichtung besteht. Wechsel berechtigen zu keinem Skontoabzug. Wechselkosten und -spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Eingehende Zahlungen tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Werden Zahlungsfristen um mehr als 14 Tage überschritten, hat der Zahlungspflichtige Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Aussendienstmitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt, entsprechende Zahlungen leistet der Zahlungspflichtige auf eigenes Risiko.

7. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen und Leistungen hat nach Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen. Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt.

8. Gewährleistung

Für neu hergestellte, bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen übernehmen wir die Gewähr, dass das Verkaufsgut die zugesagten Funktionseigenschaften und Merkmale bei zweckentsprechender Betätigung und Nutzung aufweist. Für gebrauchte Gegenstände können wir jedoch grundsätzlich keinerlei Gewährleistung übernehmen. Offensichtliche Mängel können nach erfolgter Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen bzw. denen der VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unsere Gewährleistung erlischt insbesondere in folgenden Fällen: unsachgemäße Behandlung, zweckfremde Nutzung und Betätigung. Nichtbeachtung der Bedienungsvorschriften, unsachgemäße Einlagerung oder Aufstellung, ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen oder Eingriffe, klimatische Einflüsse sowie zusätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Für Schäden, die von nachfolgenden Handwerkern verursacht worden sind, wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen. Holz, Glas, Marmor und sonstige Naturprodukte lassen sich nicht immer mit absoluter Fehlerlosigkeit herstellen, deshalb können kleine Fehler, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, nicht zum Gegenstand einer Mängelrüge gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Mehrmalige Nachbesserungsversuche sind zulässig. Die ersetzten Teile werden unser Eigentum. Bei unmöglicher oder endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung kann Minderung verlangt werden. Kommt zwischen dem Auftraggeber und uns keine Einigung über die Minderung zustande, kann der Auftraggeber Wandlung verlangen. Für Bauleistungen ist Wandlung jedoch ausgeschlossen. Im Übrigen sind, soweit gesetztlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns wegen Folgeschäden, entgangener Gewinne oder Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung eines unangemessen hohen Teils des Kaufpreises.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus dem Vertrag und unserer im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand noch nachträglich entstandenen Forderungen unser Eigentum. Die Gegenstände sind solange gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Ein Weiterverkauf vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist unzulässig. Dritten gegenüber dürfen keinerlei Rechte an diesen Gegenständen eingeräumt werden und die Gegenstände sind durch den Käufer gegen den Zugriff Dritter zu schützen. Pfändungen sind uns schriftlich anzuzeigen. Zur Warhnehmung unserer Rechte hat der Auftraggeber die notwendige Hilfe zu leisten. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Zahlung in Verzug, so sind wir unbeschadet der Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Gegenstände zurückzufordern. Sämtliche Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe, Fotos, Prospekte, Preislisten, Beschreibungen bleiben unser Eigentum und sind uns auf Verlangen zurückzugeben. An diesen Unterlagen behalten wir uns weiterhin die Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber darf weiterhin diese Unterlagen über den uns erteilten Auftrag hinaus nicht für eigene oder fremde Zwecke auswerten und verwenden. Gleiches gilt auch dann, wenn uns kein Auftrag erteilt wurde.

10. Schadenersatz

Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bzw. aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält bzw. gegen diese Bestimmungen verstößt oder wenn er unsere Rechte aus dem Vertragsverhältnis bzw. aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Form beeinträchtigt. Der vom Auftraggeber zu leistende Schadenersatz beträgt, insbesondere auch bei Nichterfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag 25% der Auftragssumme, es sei denn, dass die Fa. sts - Schmidt Tor- und Schrankensysteme einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bzw. aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält bzw. gegen diese Bestimmungen verstößt oder wenn er unsere Rechte aus dem Vertragsverhältnis bzw. aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Form beeinträchtigt. Der von Auftraggeber zu leistende Schadenersatz beträgt, insbesondere auch bei Nichterfüllung oder Rücktritt vom Kaufvertrag, 25% der Auftragssumme, es sei denn, dass die Fa. sts - Schmidt Tor- und Schrankensysteme einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. sts - Schmidt Tor- und Schrankensysteme, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

12. Gültigkeit

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.